Corona-Update

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UPDATE (Stand: 10.02.2022)

Der Senat hat aufgrund des milderen Verlaufs der neuen Virusvariante Lockerungen beschlossen. In Bremen gilt derzeit die Corona-Warnstufe 3. Ab sofort gelten gemäß der 30. Coronaverordnung sowie der dazugehörigen zweiten Änderung folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – ist für Geimpfte oder Genesene ohne Einschränkungen möglich.
  2. Das Ausüben von Sport im Freien ist für ungeimpfte Personen nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.
  3. Für Indoorsport gilt die 2G-Regelung, d. h. Indoorsport ist nur für geimpfte und genesene Personen möglich. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Schulbescheinigung vorlegen.
  4. Für geimpfte und genesene Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen mit unbegrenzt vielen Personen erlaubt.
  5. Für ungeimpfte Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen über den eigenen Hausstand hinaus nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.
  6. Für den Zugang der Bootshalle gilt die 3G-Regelung + Maskenpflicht und Abstandhalten von mind. 1,50 Meter. Bei Vorlage eines Schnell- oder PCR-Tests (keine Selbsttests), darf dieser maximal 24 Stunden alt sein. Wenn alle Personen vor Ort über einen 2G-Nachweis verfügen, entfällt die Masken- und Abstandspflicht.
  7. Für die Umkleiden und Duschen gilt die 2G-Regelung.
  8. Das Vereinsheim wird geschlossen.
  9. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung vorlegen, um die 2G-Regelung zu erfüllen.
  10. Für Vereinsveranstaltungen gelten eventuell abweichende Regelungen. Teilnehmende werden hierüber durch die veranstaltenden Personen informiert.

UPDATE (Stand: 10.01.2022)

Der Senat hat weitere Nachschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. In Bremen gilt derzeit die Corona-Warnstufe 4. Ab sofort gelten gemäß der 29. Coronaverordnung sowie der dazugehörigen sechsten Änderung folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – ist für Geimpfte oder Genesene ohne Einschränkungen möglich.
  2. Das Ausüben von Sport im Freien ist für ungeimpfte Personen nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.
  3. Für Indoorsport gilt die 2G+-Regelung, d. h. Indoorsport ist nur für geimpfte und genesene Personen mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis möglich. Davon ausgenommen sind Personen die geboostert sind, innerhalb der letzten 3 Monate ihre 2. Impfung erhalten haben, innerhalb der letzten 3 Monate genesen sind oder unter 18 Jahre als sind.
  4. Für geimpfte und genesene Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen mit höchstens zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
  5. Für ungeimpfte Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen über den eigenen Hausstand hinaus nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.
  6. Für den Zugang der Bootshalle gilt die 3G-Regelung + Maskenpflicht und Abstandhalten von mind. 1,50 Meter. Bei Vorlage eines Schnell- oder PCR-Tests (keine Selbsttests), darf dieser maximal 24 Stunden alt sein. Wenn alle Personen vor Ort über einen 2G-Nachweis verfügen und maximal 10 Personen anwesend sind, entfällt die Masken- und Abstandspflicht.
  7. Für die Umkleiden und Duschen gilt die 2G+-Regelung.
  8. Das Vereinsheim wird geschlossen.
  9. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung vorlegen, um die 2G-Regelung zu erfüllen.
  10. Für Vereinsveranstaltungen gelten eventuell abweichende Regelungen. Teilnehmende werden hierüber durch die veranstaltenden Personen informiert.

UPDATE (Stand: 28.12.2021)

Der Senat hat weitere Nachschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Diese betreffen auch den Outdoor-Sport. In Bremen gilt derzeit die Corona-Warnstufe 2. Ab sofort gelten gemäß der 29. Coronaverordnung sowie der dazugehörigen sechsten Änderung folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – ist für Geimpfte oder Genesene ohne Einschränkungen möglich.
  2. Das Ausüben von Sport im Freien ist für ungeimpfte Personen nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.
  3. Für Indoorsport gilt die 2G-Regelung, d. h. Indoorsport ist nur für nachweislich geimpfte oder genesene Personen möglich.
  4. Für geimpfte und genesene Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen mit höchstens zehn Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt.
  5. Für ungeimpfte Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen über den eigenen Hausstand hinaus nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.
  6. Für den Zugang der Bootshalle gilt die 3G-Regelung + Maskenpflicht und Abstandhalten von mind. 1,50 Meter. Bei Vorlage eines Schnell- oder PCR-Tests (keine Selbsttests), darf dieser maximal 24 Stunden alt sein. Wenn alle Personen vor Ort über einen 2G-Nachweis verfügen und maximal 10 Personen anwesend sind, entfällt die Masken- und Abstandspflicht.
  7. Für die Umkleiden und Duschen gilt die 2G-Regelung.
  8. Das Vereinsheim wird geschlossen.
  9. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung vorlegen, um die 2G-Regelung zu erfüllen.
  10. Für Vereinsveranstaltungen gelten eventuell abweichende Regelungen. Teilnehmende werden hierüber durch die veranstaltenden Personen informiert.

 

UPDATE (Stand: 11.12.2021)

Der Senat hat weitere Nachschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Diese betreffen auch den Outdoor-Sport. In Bremen gilt derzeit die Corona-Warnstufe 2. Ab sofort gelten gemäß der 29. Coronaverordnung sowie der dazugehörigen vierten Änderung folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – ist für Geimpfte oder Genesene ohne Einschränkungen möglich.
  2. Das Ausüben von Sport im Freien ist für ungeimpfte Personen nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.
  3. Für Indoorsport gilt die 2G-Regelung, d. h. Indoorsport ist nur für nachweislich geimpfte oder genesene Personen möglich.
  4. Für ungeimpfte Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen über den eigenen Hausstand hinaus nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.
  5. Für den Zugang der Bootshalle gilt die 3G-Regelung + Maskenpflicht und Abstandhalten von mind. 1,50 Meter. Bei Vorlage eines Schnell- oder PCR-Tests (keine Selbsttests), darf dieser maximal 24 Stunden alt sein. Wenn alle Personen vor Ort über einen 2G-Nachweis verfügen und maximal 10 Personen anwesend sind, entfällt die Masken- und Abstandspflicht.
  6. Für die Umkleiden und Duschen gilt die 2G-Regelung.
  7. Das Vereinsheim wird geschlossen.
  8. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung vorlegen, um die 2G-Regelung zu erfüllen.
  9. Für Vereinsveranstaltungen gelten eventuell abweichende Regelungen. Teilnehmende werden hierüber durch die veranstaltenden Personen informiert.

 


UPDATE (Stand: 25.11.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit erreichen trotz Impfungen neue Rekordwerte. Der Senat hat daher weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. In Bremen gilt derzeit die Corona-Warnstufe 2. Ab dem 25. November gelten gemäß der 29. Coronaverordnung sowie der dazugehörigen dritten Änderung folgende Regelungen für Warturm:

  1. Das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – ist ohne Einschränkungen möglich.
  2. Für Indoorsport gilt die 2G-Regelung, d. h. Indoorsport ist nur für nachweislich geimpfte oder genesene Personen möglich.
  3. Für den Zugang der Bootshalle gilt die 3G-Regelung + Maskenpflicht und Abstandhalten von mind. 1,50 Meter. Bei Vorlage eines Schnell- oder PCR-Tests (keine Selbsttests), darf dieser maximal 24 Stunden alt sein. Wenn alle Personen vor Ort über einen 2G-Nachweis verfügen und maximal 10 Personen anwesend sind, entfällt die Masken- und Abstandspflicht.
  4. Für die Umkleiden und Duschen gilt die 2G-Regelung.
  5. Das Vereinsheim wird geschlossen.
  6. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen eine Schulbescheinigung vorlegen, um die 2G-Regelung zu erfüllen.
  7. Für Vereinsveranstaltungen gelten eventuell abweichende Regelungen. Teilnehmende werden hierüber durch die veranstaltenden Personen informiert.

UPDATE (Stand: 28.07.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit sind weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Der Senat hat daher weitere Lockerungen für den Sport beschlossen. Ab dem 2. August gelten gemäß der neusten 28. Coronaverordnung folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Es gibt keine corona-spezifischen Auflagen mehr für den Sport (Indoor und Outdoor).
  2. Umkleiden und Duschen sind geöffnet
  3. Zusammenkünfte zwischen Personen zweier Haushalte (Personenzahl ist unbegrenzt) oder zwischen zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen ebenso wie Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen. (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).

UPDATE (Stand: 21.06.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit sinken weiter. Der Senat hat daher weitere Lockerungen für den Sport beschlossen. Ab dem 21. Juni gelten gemäß der neusten 27. Coronaverordnung folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Es gibt keine corona-spezifischen Auflagen mehr für den Sport im Freien.
  2. Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist mit höchstens 20 Personen.
  3. Umkleiden und Duschen sind geöffnet
  4. Zusammenkünfte zwischen Personen zweier Haushalte (Personenzahl ist unbegrenzt) oder zwischen zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen ebenso wie Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen. (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).

 


UPDATE (Stand: 03.06.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit sinken weiter. Der Senat hat daher weitere Lockerungen für den Sport beschlossen. Ab dem 4. Juni gelten gemäß der neusten Allgemeinverfügung folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – mit höchstens 30 Personen erlaubt.
  2. Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist mit höchstens 10 Personen oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen sowie zwei Anleitpersonen möglich.
  3. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 2 Nummer 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  4. Umkleiden und Duschen werden in Kürze wieder geöffnet – Voraussetzung ist ein verantwortungsvolle Nutzung (Sportamt Bremen)
  5. Zusammenkünfte zwischen Personen zweier Haushalte (Personenzahl ist unbegrenzt) oder zwischen fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen ebenso wie Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen. (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).

UPDATE (Stand: 31.05.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit sinken weiter. Der Senat hat daher weitere Lockerungen für den Sport beschlossen. Ab dem 31. Mai gelten gemäß der neusten Allgemeinverfügung folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – mit höchstens zehn Personen erlaubt oder mit Gruppen von bis zu 20 Kindern mit einem Alter bis zu 18 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern.
  2. Für die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen gelten analoge Regelungen.
  3. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 2 Nummer 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  4. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
  5. Zusammenkünfte zwischen Personen zweier Haushalte (Personenzahl ist unbegrenzt) oder zwischen fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen ebenso wie Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen. (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).

UPDATE (Stand: 19.05.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit sinken weiter. Der Senat hat daher weitere Lockerungen für den Sport beschlossen. Ab kommender Woche kann das gemeinsame Training mit maximal 10 Personen wieder stattfinden (bitte vorher anmelden). Auch Veranstaltungen sind wieder im begrenzten Umfang möglich. Wir bemühen uns daher die Planungen und Genehmigungen für das 24-Stunden-Paddeln so schnell wie möglich voranzubringen. Allgemein gelten gemäß der 26. Coronaverordnung ab Freitag (21.05) folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – mit höchstens zehn Personen erlaubt oder mit Gruppen von bis zu 20 Kindern mit einem Alter bis zu 18 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern.
  2. Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
  3. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 2 Nummer 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  4. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume sowie das Vereinsheim werden geschlossen.
  5. Zusammenkünfte zwischen Personen eines Haushalts mit bis zu zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen ebenso wie Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen. (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).

 

Weitere Informationen sowie das aktuelle Hygienekonzept könnt ihr den Aushängen am Verein entnehmen.

Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden.


UPDATE (Stand: 16.05.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit sinken wieder. Der Inzidenzwert lag in Bremen nun mehr als fünf Tage in Folge wieder bei unter 100. Deshalb gilt die sogenannte Bundes-Notbremse für Bremen (Stadt) nicht mehr. Diese bringt auch wieder neue Änderungen für den Sport mit sich. Gemäß der 25. Coronaverordnung sowie ihren Änderungen gelten ab Montag folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt oder mit Gruppen von bis zu 20 Kindern mit einem Alter bis zu 14 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern.
  2. Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
  3. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 2 Nummer 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  4. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume sowie das Vereinsheim werden geschlossen.
  5. Zusammenkünfte zwischen Angehörigen von zwei Hausständen mit insgesamt höchstens fünf Personen sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen ebenso wie Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen. (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).
  6. Jegliche Vereinsveranstaltungen sowie Vereinstrainingsfahrten sind untersagt.

 

Weitere Informationen sowie das aktuelle Hygienekonzept könnt ihr den Aushängen am Verein entnehmen.

Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden.


UPDATE (Stand: 23.04.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit befinden sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Der Inzidenzwert in Bremen liegt derzeit weit über 100. Um bundeseinheitliche Standards zu definieren und die Einhaltung der beschlossenen Regelungen zu garantieren, wurde gestern die sogenannte Bundes-Notbremse verabschiedet. Das Bundesgesetz definiert einen Rahmen von Maßnahmen, die ab einem Inzidenzwert von über 100 gelten. Zusätzlich können hierzu strengere Landesregelungen gelten – bisher trifft dies für uns nicht zu (siehe 25. Coronaverordnung). Ab morgen (24. April) gelten nach der Bundes-Notbremse folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 28b Absatz 1 Nummer 6 ist die Ausübung von Sport nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Kanusport darf daher nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Eine Ausnahme gilt weiterhin für Gruppen von bis zu 5 Kindern mit einem Alter bis zu 14 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern (§ 28b Absatz 1 Nummer 6 Lit. c). Die Trainerinnen und/oder Trainer müssen in diesem Fall jedoch über einen maximal 24 Stunden alten Corona-Test verfügen (Selbsttest ist ausreichend).
  2. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (25. Coronaverordnung § 4 Absatz 2 Nummer 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  3. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume sowie das Vereinsheim bleiben geschlossen.
  4. Zusammenkünfte sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstandes sowie maximal einer weiteren Person gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen (§ 28b Absatz 1 Nummer 1).
  5. Ausgangsbeschränkungen: Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt (§ 28b Absatz 1 Nummer 2). Zwischen 22 und 24 Uhr darf hingegen allein im Freien körperliche Bewegung ausgeübt werden (§ 28b Absatz 1 Nummer 2 Lit. g).
  6. Jegliche Vereinsveranstaltungen sowie Vereinstrainingsfahrten sind untersagt.

 

Weitere Informationen sowie das aktuelle Hygienekonzept könnt ihr den Aushängen am Verein entnehmen.

Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden.


UPDATE (Stand: 27.03.2021)

Die Inzidenzwerte in Bremen und auch bundesweit sind wieder stark angestiegen. Der Inzidenzwert lag in Bremen nun drei Tage in Folge wieder bei über 100. Deshalb hat der Senat verkündet, dass ab Montag (29. März) die sogenannte Notbremse gilt. Diese bringt auch wieder neue Einschränkungen für den Sport mit sich. Gemäß der 24. Coronaverordnung sowie ihren neusten (angekündigten) Änderungen gelten dann ab Montag folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt oder mit Gruppen von bis zu 20 Kindern mit einem Alter bis zu 14 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern. Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
  2. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 2 Nummer 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  3. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume sowie das Vereinsheim werden geschlossen.
  4. Zusammenkünfte zwischen Angehörigen von zwei Hausständen mit insgesamt höchstens fünf Personen sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen ebenso wie Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen. (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).
  5. Jegliche Vereinsveranstaltungen sowie Vereinstrainingsfahrten sind untersagt.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung ist ab Montag hier einzusehen: https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de

Weitere Informationen sowie das aktuelle Hygienekonzept könnt ihr den Aushängen am Verein entnehmen.

Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden.


UPDATE (Stand: 05.03.2021)

Trotz weiterhin hoher Inzidenzwerte haben sich Bund und Länder auf neue Lockerungsschritte verständigt. Die neuen Regelungen sind an Inzidenzwerte gebunden und können deshalb regional unterschiedlich ausfallen. Eine Übersicht über den vollständigen Stufenplan gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung. Gemäß der 24. Coronaverordnung sowie ihren neusten Änderungen gelten ab Montag (08.03) folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport im Freien – d. h. auch des Kanusports – mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt oder mit Gruppen von bis zu 20 Kindern mit einem Alter bis zu 14 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern. Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
  2. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 2 Nummer 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  3. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume sowie das Vereinsheim werden geschlossen.
  4. Zusammenkünfte zwischen Angehörigen von zwei Hausständen mit insgesamt höchstens fünf Personen sind gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen ebenso wie Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen. (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).
  5. Jegliche Vereinsveranstaltungen sowie Vereinstrainingsfahrten sind untersagt.

 

Weitere Informationen sowie das aktuelle Hygienekonzept könnt ihr den Aushängen am Verein entnehmen.

Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden.


UPDATE (Stand: 10.01.2021)

Bund und Länder haben sich erneut auf eine Verschärfung der bestehenden Regelungen zur Eindämmerung der Corona-Pandemie verständigt. Gemäß der 23. Coronaverordnung sowie ihren neusten Ergänzungen gelten ab Montag (11.01.) folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport – d. h. auch des Kanusports – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
  2. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  3. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume sowie das Vereinsheim werden geschlossen.
  4. Zusammenkünfte sind nur noch mit dem eigenen Hausstand sowie maximal einer weiteren Person gestattet. Kinder unter 12 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).
  5. Jegliche Vereinsveranstaltungen sowie Vereinstrainingsfahrten sind untersagt.

 

Weitere Informationen sowie das aktuelle Hygienekonzept könnt ihr den Aushängen am Verein entnehmen.

Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden.

 


UPDATE (Stand: 30.11.2020)

Bund und Länder haben sich abermals auf eine Verschärfung der bestehenden Regelungen zur Eindämmerung der Corona-Pandemie verständigt. Gemäß der ab morgen gültigen 22. Coronaverordnung gelten folgende Regelungen für Warturm (Änderungen in fett/kursiv):

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport – d. h. auch des Kanusports – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
  2. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  3. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume sowie das Vereinsheim werden geschlossen.
  4. Zusammenkünfte von mehr als zwei Hausständen (mit höchstens fünf Personen) sind untersagt. Kinder unter 14 Jahren sind hierbei nicht einzurechnen (§ 1 Absatz 2 Nummer 3).
  5. Jegliche Vereinsveranstaltungen sowie Vereinstrainingsfahrten sind untersagt.

Weitere Informationen sowie das aktuelle Hygienekonzept könnt ihr den Aushängen am Verein entnehmen.

Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden.


UPDATE (Stand: 31.10.2020)

Die Fallzahlen steigen sowohl bundesweit als auch in Bremen derzeit drastisch an. Der Bund und die Länder haben sich deshalb auf strengere Schutzmaßnahmen geeinigt. Gemäß der heute bekanntgegebenen 19. Coronaverordnung gelten ab Montag bis mindestens 30. November 2020 für Warturm folgende Regelungen:

  1. Gemäß § 1 Absatz 3 ist das Ausüben von Sport – d. h. auch des Kanusports – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
  2. Unser Bootshaus darf hierfür geöffnet bleiben (§ 4 Absatz 6). Eine Nutzung der Vereinsboote ist somit möglich.
  3. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume sowie das Vereinsheim werden geschlossen.
  4. Zusammenkünfte von mehr als zwei Hausständen (mit höchstens zehn Personen) sind untersagt (§ 1 Absatz 2 Nummer 3)
  5. Jegliche Vereinsveranstaltungen sowie Vereinstrainingsfahrten sind untersagt.

Weitere Informationen sowie das aktuelle Hygienekonzept könnt ihr den Aushängen am Verein entnehmen.

Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden.

 

Informationen LSB (Stand: 09.11.2020)

Informationen LKV (Stand: 02.11.2020)


UPDATE (Stand: 21.10.2020)

Aufgrund steigender Fallzahlen wurde die Corona-Verordnung wieder verschäft. Die neuen Regelungen gelten solange bis der Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterüberschritten wurde.

Für die Zeit, in der der Inzidenzwert von 50 überschritten wird, gelten für die Aktivitäten bei Warturm folgende neue Regelungen:

1. Zusammenkünfte sind auf höchstens fünf Personen zu begrenzen (ohne Abstand)

2. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind auf höchstens 100 Personen zu begrenzen

3. Private Feiern sind auf höchstens 10 Personen zu begrenzen, wobei eine Beschränkung auf zwei Haushalte dringend empfohlen wird [Anmerkung: Betroffen von dieser Regelung ist die Anmietung des Vereinsheims für private Feiern]

4. Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken ist nur in der Zeit von 6-23 Uhr erlaubt

 

Änderung der Rechtsverordnung (Stand: 16.10.2020)

Informationen LSB (Stand: 13.10.2020)

Informationen LKV (Stand: 21.10.2020)


UPDATE (Stand: 26.08.2020)

Mit der heute in Kraft getretenen Corona-Verordnung ist das Training gemäß § 1(3) mit bis zu 50 Personen ohne Abstand wieder erlaubt. Das Training muss hierbei in festen Gruppen durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfasst werden.

Die Situation von Zusammenkünften an Land bleibt unverändert. Weiterhin sind außerhalb des Trainingsbetriebs Zusammenkünfte mit bis 10 Personen ohne Mindestabstand möglich. Bei Zusammenkünften mit mehr als 10 Personen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

 

Rechtverodnung Bremen (Stand: 26.08.2020)

Informationen vom LSB (Stand: 24.08.2020)


UPDATE (Stand: 18.07.2020)

Es gibt wieder ein paar Neuerungen! Seit dem 15. Juli 2020 ist das Training mit bis zu 30 Personen wieder erlaubt. Für uns bedeutet dies, dass Fahrten auch im Großkanadier wieder erlaubt sind. Namen und Kontaktadressen müssen festgehalten werden. Gleichzeitig gilt, dass bei Zusammenkünften an Land sowie außerhalb des Trainingsbetriebs bei mehr als zehn Personen der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden muss. Bei Gruppen von weniger als zehn Personen kann der Mindestabstand unnterschritten werden.

Darüber hinaus hat der Vorstand des Wassersportverein Warturm auf der Vorstandssitzung vom 9. Juli 2020 beschlossen, die Duschen und Umkleideräume nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder zu öffnen. Die gleichzeitige Nutzung wird hierbei auf eine begrenzte Personenzahl festgelegt (siehe Aushänge). Ebenso hat der Vorstand beschlossen, die Freimarktsregatta in diesem Jahr abzusagen. Grund hierfür sind die hohen Hygienestandards und Auflagen die mit einer Veranstaltung in der Größe verbunden sind. Sie würden den Arbeitsaufwand stark erhöhen und den Charakter der Veranstaltung entstellen. Gleichzeitig sind weder Planungssicherheit noch Rentabilität der Veranstaltung gewährleistet. Das Warturmer Sommerfest wird hingegen stattfinden. Informationen dazu erhaltet ihr noch.

 

Rechtsverordnung Bremen (Stand: 14.07.2020)

Informationen vom LSB (Stand: 16.07.2020)

Informationen vom LKV (Stand: 16.07.2020)


UPDATE (Stand: 22.05.2020)

Seit dem 7. Mai 2020 ist das Mannschaftstraining unter freien Himmel wieder erlaubt. Der Bremer Senat hat dies am 06.05.2020 beschlossen und in die aktuelle Rechtsverordnung (§ 9e) überführt. Der Vorstand des Wassersportverein Warturm hat daraufhin auf der Vorstandssitzung vom 14.05.2020, die online statt gefunden hat, beschlossen den Trainingsbetrieb im Bereich des Kanusports wieder aufzunehmen. Hierbei gilt es weiterhin die bestehenden Abstand- und Hygieneregelungen einzuhalten.

 

Für den Kanusport in Warturm gelten von nun an folgende Regelungen:

  1. Das Paddeln ist erlaubt, solange jedem Sporttreibenden 10 Quadratmeter zur Verfügung und der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten wird
  2. Den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt es stets einzuhalten, auch an Land
  3. Mannschaftsboote werden nur von Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts gefahren
  4. Hände waschen und desinfizieren vor dem Betreten der Toiletten und weiterer Räumlichkeiten
  5. Die Umkleiden, Duschen und das Vereinsheim bleiben geschlossen
  6. Das Bootshaus darf ausschließlich zur Nutzung und Unterbringung der Boote betreten werden
  7. Notwendige Reparaturarbeiten am Boot können jedoch durchgeführt werden
  8. Die Teilnehmenden eines Trainings sind zu erfassen, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können

 

Weitere Regelungen können dem Aushang im Bootshaus sowie dem Newsletter vom 16.05.2020 entnommen werden.

 

Das Jugendtraining ist bereits am 20.05 gestartet. Die Erwachsenentraining beginnt wieder ab dem 28.05, wie gewohnt um 17 Uhr.

 

Die oben aufgeführten Hygiene- und Abstandsregelungen gelten ebenfalls für Ochtumsand. Abweichend ist hier stets ein Sicherheitsabstand von 2 Metern zu gewährleisten.

 

Weiterführende Links zu den aktuellen Regelungen:

Rechtsverordnung Bremen (Stand: 19.05.2020)

Pressemitteilung des Senats vom 06.05.2020

Informationen vom LSB Bremen

Informationen vom LKV Bremen

Verordnung Niedersachen/LK Wesermarsch (Stand: 08.05.2020)


UPDATE (Stand: 28.04.2020)

Seit dem 25.04.2020 ist das Paddeln (unter Auflagen) wieder erlaubt. Der Bremer Senat hat am 24.04.2020 in einer Allgemeinverfügung Lockerungen für den Vereinssport beschlossen. Sport, der an der frischen Luft stattfindet, ist wieder gestattet. Hierbei müssen jedoch Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden.

 

Für den Kanusport in Warturm gelten folgende Regelungen:

  1. Das Paddeln ist nur allein, mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder mit maximal einer weiteren Person gestattet
  2. Den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt es stets einzuhalten
  3. Keine Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören
  4. Hände waschen und desinfizieren vor dem Betreten der Toiletten und weiterer Räumlichkeiten
  5. Die Umkleiden, Duschen und das Vereinsheim bleiben geschlossen
  6. Das Bootshaus darf ausschließlich zur Nutzung und Unterbringung der Boote betreten werden
  7. Notwendige Reparaturarbeiten am Boot können jedoch durchgeführt werden

 

Weitere Informationen zu den Regelungen können dem Aushang am Bootshaus entnommen werden.

 

Weiterführende Links, mit weiteren Informationen zu den aktuellen Regelungen:

LKV Bremen

LSB Bremen

Allgemeinverfügung vom 24.04.2020

Pressemitteilung des Senates

 

ACHTUNG: Diese Regelungen gelten nur für Warturm und nicht für Ochtum Sand (Niedersachsen)!

 


Beitrag vom 16.03.2020:

 

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben sich auf Leitlinien zum Umgang mit der Corona-Epidemie verständigt. Der Bremer Senat hat die darin beinhalteten Maßnahmen heute Nachmittag verkündet. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem ein Verbot für Zusammenkünfte in Vereinen sowie in sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

 

Folglich finden bis auf Weiteres keine Vereinsveranstaltungen mehr statt – weder in Warturm noch in Ochtum Sand!

 

Abgesagt werden demnach:

  • Die Gemeinschaftsarbeit in Warturm und in Ochtum Sand
  • Der gesamte Trainingsbetrieb des Vereins
  • Das Warturmer Anpaddeln
  • Die Bootsübergabe an die Jugend
  • Sowie ähnliche Veranstaltungen

 

Ersatztermine für die Gemeinschaftsarbeit, das Anpaddeln und die Bootsübergabe werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren und zu verlangsamen. Halten wir uns alle daran, um die eigene und die Gesundheit unserer Nächsten zu schützen!

Über weitere Entwicklungen halten wir Euch auf dem Laufenden.

 

Bei Fragen meldet Euch beim Vorstand.

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