Paddel-Akademie (Teil 3): Seezeichen

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Seezeichen sind die Verkehrszeichen der Wasserstraßen. Auch Kanusportlerinnen und -sportler sollten die wichtigsten Zeichen kennen. Nachfolgend werden daher ein paar von ihnen vorgestellt.

Ganz allgemein handelt es sich bei Seezeichen um Schifffahrtszeichen im Küstenbereich und im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen. Als Schifffahrtszeichen verstanden werden dabei Sichtzeichen und Schallsignale, die Gebote, Verbote, Warnungen oder Hinweise enthalten. Sie dienen als Navigationshilfen in der Schifffahrt.

Die wohl bekanntesten Seezeichen sind Leuchttürme. Sie stehen an verschiedenen Orten entlang der deutschen Küste und sind uns nicht zuletzt von Postkarten sowie anderen Souvenirs bekannt. An dieser Stelle soll es jedoch nicht um Leuchttürme gehen, sondern um Tonnen als Schifffahrtszeichen. Betonnung lässt sich sehr häufig auf (See-)Schifffahrtsstraßen finden. Zu den Seeschifffahrtsstraßen gehören unter anderem auch Teile der Weser, Hunte, Lesum und Wümme (für eine Übersicht klickt hier).

Bei der Betonnung sind insbesondere die sogenannten Lateralzeichen und Kardinalzeichen von Bedeutung. Lateralzeichen werden zur Kennzeichnung der seitlichen Fahrwasserbegrenzung verwendet. Kardinalzeichen hingegen kennzeichnen Gefahrenstellen.

Lateralzeichen

Die Lateralzeichen unterscheiden sich voneinander durch die Form, Farbe, Nummerierung und das Feuer.

Die Steuerbordtonne begrenzt das Fahrwasser auf der von See aus gesehen rechten Seite (Steuerbord). In Fließrichtung betrachtet ist dies die linke Uferseite. Sie zeichnet sich durch eine spitze Form aus. Farblich ist sie in grün gehalten. Gleiches gilt (wenn vorhanden) für ihr Taktfeuer, damit wird das „Licht“ der Tonne bezeichnet. Die Nummerierung von Steuerbordtonnen ist ungerade.

Steuerbordtonne (Quelle: Eigene Darstellung)

Auf der von See aus gesehen linken Seite (Backbord) begrenzt die sogenannte Backbordtonne das Fahrwasser. Ihre Form ist im Gegensatz zur Steuerbordtonne stumpf und sie ist farblich rot. Das Taktfeuer ist ebenfalls rot. Die Nummerierung ist gerade.

Backbordtonne (Quelle: Eigene Darstellung)

Die Seitenbezeichnungen des Fahrwassers können auch in Form von Pricken vorgenommen werden. Hierbei handelt es sich um ca. 5-7 Meter hohe Birken oder Stangen. Sie werden meist dort verwendet, wo eine Betonnung nicht möglich oder zu kostenintensiv ist. Eine Pricke, bei der die Äste nach unten gebunden sind und somit eine Spitze formen, ist eine Steuerbordpricke. Sind die Äste wiederum in ihrer ursprünglichen Form und zeigen nach oben, so handelt es sich aufgrund der daraus resultierenden stumpfen Form um eine Backbordpricke. Sie fungieren äquivalent zu den Steuerbord- und Backbordtonnen.

Zusätzlich zu den Steuer- und Backbordtonnen gibt es noch weitere Tonnen, die sowohl grün und rot sind. Sie markieren Abzweigungen. Ist eine Tonne oben sowie unten grün und in der Mitte rot, das heißt zwei Teile grün und ein Teil rot, so handelt es sich um eine Steuerbordtonne des durchgehenden Fahrwassers und eine Backbordtonne des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers. Ist die Tonne oben und unten rot und in der Mitte grün, so markiert sie die Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers und die Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.

Steuerbordtonne des durchgehenden Fahrwassers und Backbord des abzweigenden Fahrwassers (Quelle: Bsh)

Kardinalzeichen

Kardinalzeichen weisen auf Gefahrenstellen wie beispielsweise Untiefen, Wracks oder andere Hindernisse hin. Sie sind immer in den Farben Gelb und Schwarz. Die Anordnung der beiden Farben sowie die Ausrichtung der Toppzeichen (Form auf der Spitze der Tonne) zeigt die Passierseite der Gefahrenstelle an. Zeigen beide Spitzen des Toppzeichens nach oben, so kann die Gefahrenstelle auf der nördlichen Seite passiert werden. Gleichzeitig ist der obere Teil der Tonne in Schwarz und der untere Teil in Gelb gehalten. Ist die Ausrichtung der Toppzeichen sowie die farbliche Kennung gespiegelt, kann die Gefahrenstelle auf südlicher Seite umfahren werden. Die Toppzeichen zeigen dabei beide nach unten und die Tonne ist im oberen Teil (ohne Toppzeichen) gelb und im unteren Teil schwarz. Zeichen die beiden Spitzen der Toppzeichen zueinander, so kann die Gefahrenstelle auf der westlichen Seite passiert werden. Farblich gekennzeichnet sind diese Tonnen dadurch, dass sie im oberen und unteren Teil gelb und im mittleren Teil schwarz sind. Zeigen die Spitzen der Toppzeichen jedoch voneinander weg, so kann die Gefahrenstelle auf der östlichen Seite umfahren werden. Farblich wird dies durch die Kennzeichnung schwarz, gelb, schwarz markiert.

Die Befeuerung von Kardinaltonnen ist weiß. Die jeweilige Frequenz der Blitze weiß dabei auf die Position der Gefahrenstelle bzw. die Passierseite hin.

Kardinalzeichen (Quelle: BMVI)

Einzelgefahrenstellen

Ein Einzelgefahrzeichen ist kein Kardinalzeichen, weist jedoch ebenfalls auf eine Gefahrenstelle hin. Im Unterschied zu den Kardinalzeichen kann die Gefahrenstelle an allen Seiten passiert werden. Die Tonne ist dabei schwarz, rot, schwarz und verfügt über zwei schwarze Bälle als Toppzeichen.

Einzelgefahrenstelle (Quelle: BMVI)

Sperrgebiet

Gelb und rot markierte Tonnen mit einem liegenden Kreuz als Toppzeichen (wenn vorhanden), weisen auf ein militärisches oder ziviles Sperrgebiet hin. Zusätzlich sind die Tonnen meist mit der Aufschrift „Sperrgebiet“ oder „Sperr-G“ versehen. Diese Gebiete dürfen auf keinen Fall befahren werden!

Sperrgebiet (Quelle: BMVI)

Warngebiete

Tonnen, die Warngebiete kennzeichnen, sind den Sperrgebietstonnen sehr ähnlich. Sie verfügen jedoch nicht über die rote Farbe, sondern sind komplett in Gelb gehalten und haben in der Regel keine Aufschrift. Sie kennzeichnen sehr unterschiedliche Dinge, wie beispielsweise Reede-Bereiche, Fischerei- und Fischzuchtgebiete oder Pipelines. Genauere Informationen müssen im Einzelfall herangezogen werden.

Warngebiet (Quelle: BMVI)

Badezonen

Weiße Tonnen mit gelbem Band oder gelbem Kreuz markieren Badezonen. Von einer Befahrung so gekennzeichneter Gebiete ist abzusehen.

Badezone (Quelle: BMVI)

Für weitere Informationen zu Schifffahrtszeichen und Befahrungsregelungen lassen sich hier finden:

Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie

Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee

Besonders zu empfehlen ist auch der vom Leitfaden für Wassersportler vom Bundesverkehrsministerium

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